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African hunting safari

Jagdbestimmungen

Jagdsaison in Namibia

Die namibische Jagdsaison beginnt am 1. Februar und endet am 30. November eines jeden Jahres.

Verbotene Waffen:
 

  •  Handfeuerwaffen

  •  Automatischen Schusswaffen

  •  Armbrüste

Bitte beachten Sie: Die Verwendung von Schalldämpfern ist in Namibia legal und der Import ist kein Problem!

Rechtliche Anforderung der Jagdwaffe und Munition

 

Schalldämpfer sind rechtlich in Namibia erlaubt und können ohne Problem eingeführt werden

 

Kleines Wild:

(z.B.  Dik-Dik; Steinbock; Duiker; Springbock)

Minimum Kaliber: .243 
Energie: 1350 Joule 

 

Mittleres Wild:

(z.B.  Hartebeest; Oryx; Gnu; Kudu; Eland )
Minimum Kaliber: .270 
Energie: 2700 Joule

 

      Wir empfehlen minimum Kaliber 308, vorzugsweise 300 Win. Mag.

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Reiseinformation

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So reisen Sie mit Ihrer Schusswaffe nach Namibia


Schließen Sie eine Vollkaskoversicherung für alle Schusswaffen ab, bevor Sie irgendwohin reisen. Alle Taschen müssen zur Identifizierung ausreichend mit Namensschildern gekennzeichnet sein;

  • Packen Sie ein ungeladenes Gewehr in einen stabilen Tragekoffer;

  • Halten Sie einen separaten abschließbaren Behälter bereit, in dem Sie die Munition getrennt von Ihrem Gewehr in Ihrem aufgegebenen Gepäck aufbewahren.

  • Bestehen Sie am Check-in-Schalter am Abflugort darauf, dass ihre Waffe durchgecheckt wird bis an ihren Ankuntfsort. Ihr Gepäckanhänger sollte zum Beispiel lauten: New York – Frankfurt – Windhoek ODER Atlanta – Johannesburg – Windhoek. (Dies ist manchmal nicht möglich, wenn die von Ihnen genutzten Fluggesellschaften keine Gepäckvereinbarungen haben. (Informieren Sie sich vor dem Kauf Ihres Tickets darüber.)

  • Der internationale Gepäckcode des Flughafens Windhoek lautet WDH; Und

  • Vergewissern Sie sich, dass ihre Details auf dem Aufkleber Ihres Gepäcks richtig ausgefüllt werden.

Visaanforderungen

Alle Besucher die nach Namibia reisen, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein. Vorläufige Aufenthaltserlaubnisse für Besucher werden nach der Ankunft erstattet und erlauben Touristen eine Zeitraum von 90 Tagen pro Jahr im Land.
Touristen  die  geschäftlich in die folgenden Länder reisen
, werden von Visaanforderungen befreit: Angola, Österreich, Belgien, Botswana, Kanada, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Japan, Lichtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Mozambique, Russland, Singapur, Südafrika, die Schweiz, Tansania, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, Simbabwe.

Besuchern wird jedoch empfohlen, Visaanforderungen mit ihrem Reisebüro zu bestätigen.

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